Vom Altweibersommer, der Kilbi und anderen Köstlichkeiten

Lieber prig thai Kunde

 

Der Altweibersommer hat uns grossartig für den eher durchschnittlichen Sommer entschädigt.


Von einem Tag auf den anderen hat das Wetter aber nun umgeschlagen und der Herbst zeigt sich von seiner typischen Seite.

Dies ist ein sicheres Zeichen dafür, dass die Willisauer Kilbi nicht mehr weit sein kann.

 

Und tatsächlich. Wie immer findet auch dieses Jahr das bunte Kilbitreiben am dritten Oktoberwochenende, vom 15. - 17.10.2011, statt.

 

Natürlich wollen wir dir auch dieses Jahr etwas ganz besonderes zur Kilbi bieten.

 

Zum einen kannst du deine Familie, deine Freunde und deine Gäste mit einem köstlichen Thai Menü verwöhnen, welches wir frisch für dich zubereiten.

 

Und so funktioniert das Ganze:

  • Wähle dein Menü und den Apero, den du möchtest
  • Sende uns deine Auswahl bis Freitag 15.10.2011 per E-Mail oder ruf uns an
  • Hole die Sachen am Sonntag zur gewünschten Zeit bei uns im Sonnengrund 3 ab (Lieferung auf Anfrage)
  • Geniesse die feinen Thai Köstlichkeiten, welche wir mit frischen Zutaten zubereiten mit deinen Gästen

Alle Infos und wie du bestellen kannst, findest du hier.

 

Zum zweiten schenken wir dir, mittlerweile bereits zum dritten Mal, zu jedem Menü, das du in der Woche vor der Kilbi bestellst, einen Gutschein, den du im Jodlerstübli des Jodlerklub Heimelig während der ganzen Kilbi gegen einen Kaffe einlösen kannst.

 

Du siehst, es lohnt sich also gleich doppelt die köstlichen Thai Menüs von prig thai, welche ausschliesslich mit Schweizer Fleisch und frischem Gemüse zubereitet werden, zu geniessen.

Dein prig thai Team

 

Gästebuch

 

Kontakt

Hier noch eine lustige Geschichte zum Thema Altweibersommer (gefunden auf www.anwaltseiten24.de)

Der „Altweibersommer“ ist nicht frauenfeindlich

Eine 78-jährige Frau hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. In den Wetterberichten des Deutschen Wetterdienstes solle zukünftig der Begriff „Altweibersommer“ nicht mehr verwendet werden.


Eine 78-jährige Frau hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. In den Wetterberichten des Deutschen Wetterdienstes solle zukünftig der Begriff „Altweibersommer“ nicht mehr verwendet werden. Sie fühlte sich durch diese Bezeichnung wegen des Wortes „Weib“ im Hinblick auf ihr Geschlecht diskriminiert, weil dieses Wort „seit altersher“ abfällig gebraucht werde. Noch schlimmer sei die Bezeichnung „altes Weib“, weil dadurch „zum Ausdruck gebracht werde, dass die Betreffende keine richtige Frau mehr sei.“ Der Begriff „Altweibersommer“ verletze sie daher in ihren Persönlichkeitsrechten.

Das Landgericht Darmstadt wies die Klage ab. Die Klägerin sei im Hinblick auf die Bezeichnung „Altweibersommer“ in Wetterberichten nicht „beleidigungsfähig“. Zum einen setze eine Beleidigung einen Angriff auf die Ehre dadurch voraus, dass jemand seine Missachtung über eine Person gegenüber dem Betroffenen oder einem Dritten äußere. Derartiges liege bezüglich der Klägerin bei den Meldungen des Deutschen Wetterdienstes unzweifelhaft nicht vor. Zum anderen liege auch keine Herabwürdigung einer bestimmten Gruppe, hier der „alten Frauen“, vor. Eine solche Beleidigung setze voraus, dass der betroffene Personenkreis zahlenmäßig überschaubar ist, damit sich das einzelne Gruppenmitglied angesprochen fühlen muss. Das sei angesichts der unbestimmten Zahl älterer Frauen ebenfalls nicht gegeben.

Das Landgericht hatte offenbar Humor: Es verkündete das Urteil am 02. Februar – „Altweiberfastnacht“.

Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 02.02.1989, Az. 3 O 535/88

(Der Text der Entscheidung ist abgedruckt z.B. in NJW 1990, S. 1997-1998.)